Nach den Beratungen der Koalitionsparteien der Bundesregierung wurde Anfang September die Verabschiedung des sogenannten Entlastungspakets III in Aussicht gestellt. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Entlastungen soll dabei durch Änderungen im Wohngeldgesetz erreicht werden, die ab Januar 2023 gelten sollen. Es wurde zudem in Aussicht gestellt, dass Wohngeldberechtigten ein weiterer Heizkostenzuschuss gewährt wird.

Die Wohngeldstelle der Stadt Koblenz möchte daher über die aktuelle Entwicklung informieren und gleichzeitig wichtige Hinweise zur Antragstellung geben.

Zum Entlastungpaket gibt bis jetzt lediglich nur die Absichtserklärung der Parteien. Die Entlastungen können erst gewährt werden, wenn das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht worden ist.

Der Wohngeldstelle der Stadt Koblenz liegen derzeit keine Informationen vor, wann mit dem neuen Wohngeldgesetz zu rechnen ist und wie hoch die neuen Wohngeldansprüche sein werden. Entsprechende schriftliche, telefonische und auch mündliche Anfragen können daher nicht beantwortet werden. Dies gilt aktuell leider auch für den angekündigten Heizkostenzuschuss.

In den letzten Wochen stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle einen starken Anstieg an Neu- und Weitergewährungsanträgen fest, die nun mit Hochdruck bearbeitet werden. Ob sich ein Antrag lohnt, können Interessierte im Internet selbst recherchieren. Auf der Web-Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es den Wohngeldrechner (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html).

Mit ganz wenigen Eingaben ist festzustellen, ob nach jetzigem Wohngeldrecht noch ein Anspruch auf Wohngeld besteht., der mit einem Wohngeldantrag gestellt werden kann. Die Vordrucke gibt es bei der Stadtverwaltung Koblenz, Infothek im Schängel-Center, Rathauspassage 2. Selbstverständlich auch im Internet zum Download auf der Seite des zuständigen Finanzministeriums (https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/).

Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen benötigten Nachweisen per Mail als PDF–Datei an die Mailadresse Wohngeld@Stadt.Koblenz.de oder postalisch an die Stadtverwaltung Koblenz, Rathauspassage 2 in 56068 Koblenz geschickt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann 6 bis 8 Wochen. Falls sich Rückfragen ergeben melden sich die Beschäftigten der Wohngeldstelle. Sachstandsanfragen sollen bitte unterbleiben.

Auf der Homepage der Stadt Koblenz wird zudem fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Kontext der beabsichtigen Wohngeldreform berichtet. Auch werden dort in den nächsten Tagen die wichtigen Fragen und Antworten zusammengefasst.